Leistungen

Ich biete Ihnen Osteopathie auf aktuellstem Stand. Seid meiner Graduierung 2006 zum Osteopathen an der SKOM  ( Schule für klassische Osteopathische Medizin ), habe ich mich fortlaufend weiter gebildet, ( s.h. Biographie ) um mich für Sie zu spezialisieren. Das trägt zu Ihrer Sicherheit bei und erweitert den Rahmen der jeweiligen Behandlungsmöglichkeiten.

Als langjähriger Physiotherapeut, Osteopath mit 5 jähriger Ausbildung und als geprüfter Heilpraktiker vor dem Gesundheitsamt Husum, verfüge ich über fundierte Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Biomechanik u.v.m.

Ich berechne für meine Leistungen:

Beschreibung Dauer Preis
Behandlung für Jugendliche ab 13. Lebensjahr und Erwachsene allen Alters 50 – 60 Minuten € 96,00
Behandlung für Säuglinge und Kinder bis zum vollendetem 12. Lebensjahr 50 – 60 Minuten € 80,00

Info für gesetzlich Krankenversicherte:
Fast alle Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mit unterschiedlicher Höhe an den Kosten für osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr.

Voraussetzung dafür ist:

  1. Das die Behandlung von einem Arzt veranlasst wird.
  2. Das diese qualitätsgesichert durch einen Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines der Berufsverbände der Osteopathen, z.B. dem Verband der Osteopathen, VOD e.V., ist.
  3. Das er/sie eine ostheopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Ich empfehle Ihnen daher, sich vor einer ostheopathischen Behandlung bei Ihrer Krankenkassen nach dem jeweiligen Stand der Bezuschussung zu informieren!

Patienten privater Krankenkassen:

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlung meistens ganz oder zumindest teilweise, dies hängt ausschließlich von Ihren Vereinbarungen mit Ihrer Kasse ab.

Mein Honorar errechnet sich aus der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.

Noch etwas in eigener Sache und auch sehr wichtig:

Sie bestellen bei mir vorab einen Termin, der ausschließlich für Sie reserviert wird.

Ich bitte Sie daher, Absagen unbedingt mit einer Frist von mindestens 24 Stunden im Voraus zu tätigen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, behalte ich mir vor, den ausgefallenen Termin zu berechnen.